Grünewald Chemie GmbH
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AGBs

• Allgemeines

Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zu Grunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen, auch wenn sie nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von der Firma Grünewald Chemie GmbH bestätigt worden sind. Grünewald Chemie GmbH ist berechtigt, die Ansprüche aus ihren Geschäftsbedingungen abzutreten. Es gelten außerdem unsere allgemeinen Lieferbedingungen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Einbeziehung und Auslegung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen regelt sich ebenso wie Abschluss uns Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Käufer selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle sich mittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist Sitz des Verkäufers. Gerichtsstand und Gerichtsort ist Witten. Der Verkäufer ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz des Käufers zuständig ist.

• Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluß

Vertragsangebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Firma Grünewald Chemie GmbH eine Bestellung des Käufers bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabredungen. Die Firma Grünewald Chemie GmbH behält sich vor, einen Vertragsabschluß mittels Rechnung zu bestätigen. Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich. Verbesserungen oder Änderungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen der Firma Grünewald Chemie GmbH zumutbar sind. Eine Garantie für den Zustand der gelieferten Waren können wir nicht übernehmen. Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangeben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

• Preise

Alle Preise gelten incl. Mehrwertsteuer ausschließlich Verpackung und sonstiger Versand- und Transportkosten. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet. Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Firma Grünewald Chemie GmbH genannten Preise. Berücksichtigt der Verkäufer Änderungswünsche des Käufers, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Käufer in Rechnung gestellt.

• Wiederverkauf

Der Wiederverkauf unserer Produkte im Internet ist nur nach schriftlicher Genehmigung durch die Grünewald Chemie GmbH gestattet. Es gilt die UVP. Sonderpreise sind nur nach schriftlicher Genehmigung des Herstellers (Grünewald Chemie GmbH) möglich.

• Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind – wenn nicht anders vereinbart – innerhalb von 5 Kalendertagen nach Rechnungseingang auf unser angegebenes Konto zu begleichen. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind.

• Versendung und Gefahrenübergang

Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Firma Grünewald Chemie GmbH verlassen hat. Bei Sendungen an die Firma Grünewald Chemie GmbH trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der Firma Grünewald Chemie GmbH sowie die gesamten Transportkosten.

• Liefer- und Leistungszeiten

Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die Firma Grünewald Chemie GmbH. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von der Firma Grünewald Chemie GmbH nicht nachzuweisen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Defekte, Betriebsstörungen, höherer Gewalt und Streiks etc., gleich ob im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Firma Grünewald Chemie GmbH ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Vertrages zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der Firma Grünewald Chemie GmbH zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Bei Lieferverzug den die Firma Grünewald Chemie GmbH zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.

• Eigentumsvorbehalt

Die Firma Grünewald Chemie GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Be- oder Verarbeitung der von der Firma Grünewald Chemie GmbH gelieferten und noch in deren Eigentum stehender Waren erfolgt im Auftrag der Firma Grünewald Chemie GmbH, ohne das daraus Verbindlichkeiten für die Firma Grünewald Chemie GmbH erwachsen können. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird die Firma Grünewald Chemie GmbH Miteigentümer an den neu entstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch sie gelieferten Waren zu den mit verwendeten fremden Waren. Wird die von der Firma Grünewald Chemie GmbH gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand und verwahrt diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für die Firma Grünewald Chemie GmbH.

• Gewährleistung

Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Die Gewährleistungsansprüche sind nach Wahl des Verkäufers auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Käufer das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, soweit diese nicht aus dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften resultieren, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers.

• Haftung

Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers oder des Fehlens schriftlich zugesicherter Eigenschaft.

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